Kostenübernahme

Wir haben eine gesetzliche Approbation und sind als Verhaltenstherapeuten kassenärztlich zugelassen. Damit werden die Kosten für eine Psychotherapie bei uns von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wenn Sie privat oder über die Beihilfe krankenversichert sind, ist es sinnvoll, sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Versicherungsbedingungen zu erkundigen, die unterschiedlich sein können. Fast alle privaten Krankenversicherungen zahlen ebenfalls die vollen Behandlungskosten, aber in unterschiedlicher Länge, mit oder ohne vorheriges Gutachten usw.

Alle anderen Formalitäten (Therapieantrag, Konsiliarbericht vom Arzt u.a.) besprechen wir im Erstgespräch (siehe auch "Ihre Schritte zur Psychotherapie").

Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst bezahlen möchten, brauchen Sie keinerlei Überweisungen, Bescheinigungen oder Bewilligungen. Sie können dann auch spezielle Wünsche für psychotherapeutische Verfahren äußern, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden (z.B. NLP). Paartherapien oder -beratungen müssen (außer punktuell im Rahmen einer Einzeltherapie) grundsätzlich selbst bezahlt werden. Die Selbstzahlung kann auch sinnvoll sein, wenn Sie wegen einer abzusehenden Übernahme in die Beamtenlaufbahn wegen einer Psychotherapie Nachteile befürchten.